Spendenkonto
Die von einem ehrenamtlichen Beirat geleitete Stiftung ist von der Finanzverwaltung als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
Die der Stiftung zur Verfügung stehenden Zinserträge ihres zweckgebundenen Stiftungskapitals reichen angesichts der zurzeit wachsenden Zahl hilfsbedürftiger Patienten für die Erfüllung ihres Satzungsauftrages nicht mehr aus.
KfH-Stiftung Nothilfe für Nierenkranke
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE68 3702 0500 0020 0768 41
BIC: BFSWDE33XXX
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Die Stiftung
ist daher auf Ihre Spende angewiesen und für jede Unterstützung dankbar. Spenden, die ungekürzt und ohne Abzug von Verwaltungskosten den bedürftigen Patienten des KfH zugute kommen, sind steuerlich abzugsfähig.
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